Betreiberverein SchweinsrückenNur wer stetig übt, trifft auch !
 

Anweisungen für den sicheren Schießbetrieb auf dem Schweinsrücken. Stand 2018

Allgemeines:

Es gilt die Schießstandvorschrift des DJV in der aktuell gültigen Fassung, z.Zt. Ausgabe 2015.

Der Aufsichtführende (Aufsicht) sollte sich eine der grünen Westen mit der Aufdruck „Aufsicht“ anziehen.

Der Aufsichtführende ist verantwortlich für die Sicherheit während des Schießens, insbesondere die Einhaltung der Schiesszeiten. Kein Schuss vor 9:00h oder zwischen 12:00-14:00h. Schiessende im Sommer 20:00h und im Winter 19:00h. Stichtag ist die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit, vgl. Schießplan auf: www.schweinsruecken.de. Dies gilt für ALLE Kaliber.

Das Schießen mit Kurzwaffen ist auf dem gesamten Stand   v e r b o t e n!

Die Aufsicht hat für Ordnung und Sauberkeit auf allen Ständen und in und um die Schutzhütte, während und nach dem Schießen zu sorgen (Patronenhülsen, Pappe, Müll vom Grillen).

Die Aufsicht ist verpflichtet, sich AUSSNAHMSLOS die Versicherungsnachweise (z.B. Jagdschein) ALLER Schützen zeigen zu lassen.

Ist dieser nicht vorhanden (oder vergessen !!!) muss vor dem Schießen eine Tagesversicherung (für € 3,-) abgeschlossen werden. Ein entsprechender Versicherungsblock befindet sich in der Hütte im Schrank. Die Standaufsicht nimmt den ausgefüllten Abschnitt zu seinen Unterlagen und rechnet diesen mit dem Schatzmeister ab.

Technische Defekte sind im Betriebsbuch auf dem Aggregat zu notieren UND eine der folgenden Personen telefonisch zu informieren:

Wurfmaschinen und Aggregat:

            Wilfried Mallok, Tel. 0175 2093369 oder

            Olaf Giebeler 01733709305

Kugelstand und lfd. Keiler:

            René Kruck, Tel. 01703453817 oder

            Werner Fabig, Tel. 0171 4778377

Die Telefon Nrn. sind außerdem im Aggregate-Raum und im Kugelstand an den Türen ausgehängt.

Absperrungen für das Schrotschießen:

Es sind folgende Absperrungen bzw. Einrichtungen anzubringen.

1.)                            Oberen Schlagbaum und rote Fahne an erster Absperrstelle ca. 1,5 km oberhalb  des unteren Schlagbaumes.

2.)                            Absperrkette und rote Fahne an zweiter Absperrstelle ca. 300 m oberhalb des unteren Schlagbaumes anbringen.

3.)                            Unteren Schlagbaum schließen.

4.)                            Absperrkette zwischen Schutzhütte und Aufgang zum Trapstand anbringen.

5.)                            Auf dem Schild "Aufsicht " ist der Name des Aufsichtführenden einzutragen.

6.)                            Der Aufsichtführende sorgt für die Einhaltung der aktuellen Schießvorschriften.

7.)                            Schrotpatronenhülsen und Patronenschachteln sind von den Schützen selbst zu entsorgen.

8.)                            Nach dem Schießen sind die Wurfmaschinen auszuschalten, zu entspannen, zu reinigen und wieder aufzuladen

9.)                            Die Absperrungen müssen wieder entfernt und die Schranken geöffnet werden.

10.)                        Hierfür ist NUR der direkte Weg zwischen oberer Schranke und dem Schießstand zu nutzen! Für den anderen Weg liegt und keine Nutzungsgenehmigung vor.


Anschußscheibe Schrot:

Wird nur die Anschußscheibe genutzt, muss die Absperrung wie oben beschrieben aufgebaut werden.

Hinter dem (Skeet-)Hochhaus wurde eine Anschusstafel-Schrot aufgestellt.

Auf diese darf nur im Abstand von 25-30 m geschossen werden.

Dazu ist eine „Standplatte“ im entsprechenden Abstand eingesetzt..

Die maximale Schrotstärke für die Anschußscheibe ist Ø 2 mm, wie auf dem Skeet-Stand auch.

Keine Flintenlaufgeschosse (FLG, Brennecke) und kein Stahlschrotbeschuss.

Nach Gebrauch muss die Anschußplatte unbedingt wieder hinter das Hochhaus geschoben werden.

Zur Kenntlichmachung der Treffer kann Papier mit Magneten auf der Platte befestigt werden.

Kugelstand:

1)     Auf dem Schild "Aufsicht" ist der Name des Aufsichtführenden einzutragen.

2)     Der Aufsichtführende hat für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit auf dem Stand zu sorgen.

3)     Der Aufsichtführende sorgt für die Einhaltung der Schießvorschriften.

4)     Patronenhülsen und Patronenschachteln sind von den Schützen selbst zu entsorgen.

5)     Nach dem Schießen sind die Halogenscheinwerfer der Scheibenbeleuchtung und die Motoren auszuschalten, die Jalousien zu schließen und die Tür zu verschließen.

6)     Auf Anordnung der Genehmigungsbehörde ist am Zugang zu den Bahnen (Gittertür rechts neben dem Gebäude) eine Klingel angebracht, die bei geöffneter Tür läutet. Diese Klingel darf nicht außer Betrieb genommen werden.

7)     Auf den Bahnen 1-4 ist darauf zu achten, dass der „Scheibenwagen“ hinter den Damm, kurz vor den Endanschlag, gefahren ist und nicht „oben“ auf der Deckung stehen bleibt. Es besteht die Gefahr, dass  der Scheibenwagen „zerschossen“ wird.

Lfd. Keiler:

 Auf keinen Fall die Einstellungen am PC ändern !

1.)                Tür der Keilerdeckung öffnen und arretieren.

2.)                Die Schalter im „Sicherungskasten“ noch oben einschalten. 1 x 1 polig und 1 x 3-polig

3.)                Im Schützenstand den PC einschalten und ca. eine Minute warten bis er hochgefahren ist.
Das richtige Menü wird angezeigt. (In der linken oberen Ecke des Bildschirms muss ein grüner Punkt leuchten, sonst das Programm ESA neu starten), der zweite Bildschirm soll immer eingeschaltet bleiben.

4.)                Mit der mittleren Maustaste (Mausrad drücken) kann ein neuer Durchgang gewählt werden.

5.)                Das Starten des Keilers erfolgt mit der Starttaste wie immer, vom Schreibtisch oder vom Stand aus. Per Drehschalter (Schalter nach rechts) kann der Start des Keiler um ca. 7 sec. verzögert werden (Ein-Mann-Betrieb)

6.)                Das Ausschalten des PC,s erfolgt durch runterfahren des Menüs. (Den Cursor in der unteren Menüleiste auf „ Start „ mit der linken Maustaste klicken, nun auf „Computer abschalten“ und auf „ OK“ klicken.

7.)                 Im Keilerbunker, den Schalter am Schaltkasten an der Wand ausschalten (nach unten).

8.)                Tür der Keilerdeckung verschließen.

9.)                Bei Problemen mit der Technik ist DIREKT René Kruck oder W.Fabig zu informieren.

Aggregat:

Maßnahmen vor dem Start und Abstellen:

In das Betriebsbuch auf dem Aggregat ist der Wert des Stundenzählers, beim Starten und beim Abschalten mit Datum und Namen einzutragen.

1.) Vor dem Starten ist der Ölstand zu prüfen.

2.) Tankstand prüfen (Anzeige). Der Aggregat-Tank ist mit dem großen Vorratstank verbunden und muss normalerweise nicht mehr händisch aufgefüllt werden.

3.) Trennschalter an der Wand links auf Position „ 0 “

4.) Nun den Zündschlüssel etwas hineindrücken vorglühen und Starten.

5.) Jetzt den grünen Knopf „Strom Ein“ drücken und die Stromverbindung mit der Anlage herstellen. 
     Es ertönt die Hupe, was mit der Taste „Hupe aus“ bestätigt werden muss.

     Anschließend den Trennschalter an der Wand links auf Position „ 1“ stellen.

6.) Vor dem Abstellen des Aggregates müssen die Stromabnehmer vom Aggregat getrennt werden.
     Das heißt der Trennschalter muss wieder auf Position „ 0“ gestellt werden.

7.) Nun Abstellen. (Zündschlüssel nach links drehen.)

Schießaufsicht:

Sollte eine zur Schießaufsicht laut Schießplan eingeteilte Person, an dem vorgegebenen Termin seine Aufsicht nicht wahrnehmen können, so muss sie sich um Ersatz möglichst aus seiner Jägerschaft bemühen und W. Mallok, W. Fabig oder A. Voges informieren.

Schießkarten u. Preise:

Wurftauben: Mitglieder jagdlicher Verbände (z.B. LJN, Nachweis durch entsprechenden Mitgliedsausweis) können eine Schießkarte rot (=2 Sätze) für € 6,- erwerben.

Nicht jagdlich organisierte Schützen zahlen € 6,- pro Satz. Ausgegeben wird eine rote Karte, wobei ein Satz vom Kartenausgeber ungültig gemacht wird.

Kugel: Mitglieder jagdlicher Verbände (z.B. LJN, Nachweis durch entsprechenden Mitgliedsausweis) können eine Schießkarte grün pro Tag für € 3,- erwerben. Es können beliebig viele Durchgänge geschossen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Schützen der Reihe nach drankommen.

Nicht jagdlich organisierte Schützen zahlen € 6,- für eine Tageskarte. Der Kartenausgeber hat hierbei eine zweite Karte zu entwerten.

Die Schießkarten gelten mit Datum und Unterschrift der Aufsicht als Schiessnachweis. Bei Bedarf kann damit, beim zuständigen Schiessobmann ein Eintrag in das persönliche Schiessbuch eingeholt werden. Keilernadel=5 Schuss in hochwildtauglichem Kaliber. Mind. 2 Treffer in den Ringen, hinten mind. im 5er Ring.

Das Einschießen oder Probeschießen durch Einzelpersonen außerhalb der öffentlichen Schießtermine
(z.B. nach Waffensturz ) ist nicht mehr gestattet. Kontrollschüsse sind nur noch während öffentlicher Schießzeiten gestattet.

Preise für Vereine nach Absprache mit dem Vorstand.

Bei „privaten“ Veranstaltungen (z.B. Zusatzausbildung, Nicht-Jäger-Terminen usw.) die nicht von einer der angeschlossenen Jägerschaften (Meisterschaft, HG-Schießen) oder dem Betreiberverein (z.B. Übungsschießen) angesetzt wurden, wird zu den Schießkartenkosten eine Aggregate-Gebühr von
20,- € pro Betriebsstunde erhoben, die von der zuständigen Schiessaufsicht mit abzurechnen ist.

           Mit freundlichem Waidmannsheil

                       der Vorstand